Eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen vorgesehen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, eine Nachuntersuchung soll vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist.

Die Kosten für die Untersuchung werden von dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen. Die Formulare für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung müssen vom Jugendlichen mitgebracht werden. Vordrucke für die Untersuchung sind bei der Gemeindverwaltung, ggf. bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.